Einrichtungen der Björn Schulz Stiftung:Sonnenhof in BerlinIrmengard-Hof am Chiemsee

Irmengard-Hof ermöglicht "Corona-Auszeit"


Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Besonders betroffen waren Familien, die ein Kind mit Behinderung oder ein Kind mit einer schweren Erkrankung haben. Damit sich gerade diese Familie erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium mit der Corona-Auszeit Familien mit kleineren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung eine finanzielle Unterstützung für einen kostengünstigen Familienurlaub in einer gemeinnützigen Familienerholungseinrichtung. Der Irmengard-Hof der Björn Schulz Stiftung ist eine der teilnehmenden Einrichtungen.

Voraussetzungen

Die geförderte Familienferienzeit am Irmengard-Hof können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie mit Ihrem Kind oder mit Ihren Kindern, für die Sie Anspruch auf Kindergeld haben, anreisen und dabei eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben ein kleineres oder mittleres Einkommen, das unter eine bestimmte Grenze fällt. Diese Grenze richtet sich danach, welche Personen in Ihrem Haushalt leben oder Sie erhalten Leistungen wie zum Beispiel den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig sein.
  • Wesentlich für den Irmengard-Hof: Ein Kind von Ihnen hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle. Für den Aufenthalt am Irmengard-Hof darf das Kind maximal 35 Jahre alt sein.
  • Sie als Elternteil (am Irmengard-Hof bis 35 Jahre) haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Sie reisen mit mindestens einem minderjährigen Kind an. Das Einkommen spielt keine Rolle.
Von vergünstigten Familienauszeiten profitieren

Die berechtigten Familien bezahlen nur etwa zehn Prozent der üblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Der Aufenthalt darf bis zu einer Woche (maximal sieben Übernachtungen) dauern.
Familien können den Zuschuss zweimal in Anspruch nehmen: einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2021 und einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2022.
Für die Maßnahme stellt das Bundesfamilienministerium 2021 und 2022 insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung.

    Die vergünstigte Familienerholung ist direkt über den Irmengard-Hof buchbar.

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