Haben Sie schon einmal von einer Verfügung von Todes wegen gehört? Wir erklären Ihnen, was es damit auf sich hat.
Wer seinen Nachlass abweichend von der gesetzlichen Erbfolge übertragen möchte, muss dies in einer Verfügung von Todes wegen schriftlich festhalten – also in einem Testament oder Erbvertrag.
Jeder hat die Möglichkeit und sollte auch davon Gebrauch machen, anhand eines Testaments oder eines Erbvertrags seine Erben selbst zu bestimmen und seinen Nachlass zu regeln. Ohne entsprechende Verfügung von Todes wegen gilt im Erbfall die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Wenn auch Sie darüber nachdenken, die Kinder- und Jugendhospizarbeit der Björn Schulz Stiftung testamentarisch zu bedenken, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:
Silke Schander
Leitung Philanthropie und Nachlässe
Tel: 030 39 89 98-22
Mobil: 0162 102 37 35
E-Mail: s.schander@bjoern-schulz-stiftung.de