Hätten Sie es gewusst? Was ich im Testament auflisten muss

31. Juli 2024


Eine Auflistung im Testament zu dem, was Sie haben, ist weder erforderlich noch sinnvoll.

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Eine Auflistung im Testament zu dem, was Sie haben, ist weder erforderlich noch sinnvoll. Eine solche Auflistung wäre nie abschließend vollständig und es werden sich bis zu Ihrem Tod ver­mutlich auch Änderungen ergeben.

Nach dem Gesetz geht Ihr gesamter Nachlass, egal wie er sich bei Ihrem Tod im Einzelnen zusammensetzt, auf den/die Erben/-in(nen) über. Was er/sie nicht als Vermächtnis abgeben muss/müssen, behält/behalten er/sie. Genannt werden muss nur, was der/die Erbe(n)/-in(nen) als Vermächtnis abgeben soll(en). Den Rest behält/behalten der/die Erbe(n)/-in(nen) nach dem Gesetz automatisch.

Mit unserem juristischen Netzwerk können wir uns kompetent um alle Nachlassangelegenheiten kümmern. Für Fragen zur Nachlassregelung und Nachlassabwicklung haben wir eine feste Ansprech­partnerin und bieten Ihnen Service und Unterstützung an. Wenn auch Sie darüber nachdenken, die Kinder- und Jugendhospizarbeit der Björn Schulz Stiftung testamentarisch zu bedenken, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: Erben und Vererben.

Silke Schander
Leitung Philanthropie und Nachlässe
Tel: 
030 39 89 98-22
Mobil: 0162 102 37 35
E-Mail: s.schander@bjoern-schulz-stiftung.de