Mit einem gemeinschaftlichen Testament können – auch ohne, dass einem das bewusst sein muss – erhebliche Bindungswirkungen einhergehen.
Mit einem gemeinschaftlichen Testament können erhebliche Bindungswirkungen einhergehen, die z.B. dazu führen können, dass der/die länger lebende Partner(in) nach dem Tod des/der anderen keine Änderungen mehr vornehmen kann.
Lassen Sie sich deshalb unbedingt juristisch beraten, wenn Sie ein gemeinschaftliches Testament errichten möchten, und nehmen Sie eine ausdrückliche Regelung zur gewünschten Bindungswirkung / Verfügungsfreiheit in Ihr gemeinschaftliches Testament auf.
Für Fragen zur Nachlassregelung und Nachlassabwicklung haben wir eine feste Ansprechpartnerin und bieten Ihnen Service und Unterstützung an. Wenn Sie darüber nachdenken, die Kinder- und Jugendhospizarbeit der Björn Schulz Stiftung testamentarisch zu bedenken, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: Erben und Vererben.
Silke Schander
Leitung Philanthropie und Nachlässe
Tel: 030 39 89 98-22
Mobil: 0162 102 37 35
E-Mail: s.schander@bjoern-schulz-stiftung.de