Hätten Sie es gewusst? Gemeinschaftliches Testament

02. Oktober 2024


Mit einem gemeinschaftlichen Testament können – auch ohne, dass einem das bewusst sein muss – erhebliche Bindungswirkungen einhergehen.


Mit einem gemeinschaftlichen Testament können erhebliche Bindungswirkungen einhergehen, die z.B. dazu führen können, dass der/die länger lebende Partner(in) nach dem Tod des/der anderen keine Änderungen mehr vornehmen kann.

Lassen Sie sich deshalb unbedingt juristisch beraten, wenn Sie ein gemeinschaftliches Testament errichten möchten, und nehmen Sie eine ausdrückliche Regelung zur gewünschten Bindungswirkung / Ver­fügungsfreiheit in Ihr gemeinschaftliches Testament auf.

Für Fragen zur Nachlassregelung und Nachlassabwicklung haben wir eine feste Ansprech­partnerin und bieten Ihnen Service und Unterstützung an. Wenn Sie darüber nachdenken, die Kinder- und Jugendhospizarbeit der Björn Schulz Stiftung testamentarisch zu bedenken, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: Erben und Vererben.

Silke Schander
Leitung Philanthropie und Nachlässe
Tel: 
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Mobil: 0162 102 37 35
E-Mail: s.schander@bjoern-schulz-stiftung.de