Nach dem Gesetz ist es die Aufgabe des/der Erb:innen, sich um alle Nachlassangelegenheiten zu kümmern
Nach dem Gesetz ist es die Aufgabe des/der Erb:innen, sich um alle Nachlassangelegenheiten zu kümmern, das heißt um Haushalts- und Vertragsauflösungen, Erfüllung von Vermächtnissen, Bankangelegenheiten usw. Wer einen kompetenten und zuverlässigen Erben hat, braucht keine:n Testamentsvollstrecker:in, dessen/deren Tätigkeit nach dem Gesetz mit Kosten verbunden ist.
Die Björn Schulz Stiftung kümmert sich als Erbe/Schlusserbe erfahren und professionell um alle Nachlassangelegenheiten. Wichtig ist, dass Sie sich zu Lebzeiten abstimmen, damit Ihr Testament später nach Ihren Wünschen und Vorstellungen umgesetzt wird. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: Erben und Vererben
Silke Schander
Leitung Philanthropie und Nachlässe
Tel: 030 39 89 98-22
Mobil: 0162 102 37 35
E-Mail: s.schander@bjoern-schulz-stiftung.de
