Den eigenen Nachlass regeln: Hätten Sie es gewusst?

27. Januar 2025


Welche Formen sind für ein Testament möglich?



Hinweise zur Form eines Testaments

Nach deutschem Recht können Sie ein Testament handschriftlich oder notariell beurkundet errichten. Nur ein Erbvertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung.

Bei einem handschriftlichen Testament ist der gesamte Text von Anfang bis Ende von dem/der Testierenden mit der Hand zu schreiben und am Ende – nach der Angabe von Ort und Datum – zu unterschreiben. Auch bei Platznot soll die Unterschrift unter dem Testamentstext oder auf einer nächsten Seite stehen und nicht an der Seite oder über dem Text platziert werden. Die Unterschrift hat eine Abschlussfunktion. Verweise auf nicht handschriftliche Anlagen und ähnliches sind formunwirksam. Es ist zu empfehlen, den Text – insbesondere Namen und Adressen – gut leserlich zu schreiben und die einzelnen Seiten eines Testaments fest zu verbinden.

Mit unserem Testamentsplaner unterstützen wir Sie bei Ihrem ersten eigenen Testamentsentwurf. Für den Fall, dass Sie die Björn Schulz Stiftung als Erbin/Miterbin begünstigen, treten wir in Ihre Rechte und Pflichten ein und übernehmen die Abwicklung Ihres gesamten Nachlasses. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: Erben und Vererben

Silke Schander
Leitung Philanthropie und Nachlässe
Tel: 
030 39 89 98-22

Mobil: 0162 102 37 35
E-Mail: s.schander@bjoern-schulz-stiftung.de