Wo sollte ein Testament aufbewahrt werden?
Damit Ihr Testament später Beachtung findet – nicht übersehen wird oder abhandenkommt – sollten Sie es in amtliche Verwahrung geben. Ein notarielles Testament und einen Erbvertrag gibt der Notar/die Notarin in amtliche Verwahrung.
Ein handschriftliches Testament können Sie im Original selbst beim Nachlassgericht hinterlegen. Die Kosten liegen bei einem gemeinschaftlichen Testament bei einmalig knapp 200 € (knapp 100 € pro Partner/-in). Denken Sie daran, vor der Abgabe des Originals beim Nachlassgericht eine Kopie für Ihre Unterlagen und gegebenenfalls auch für den/die (Schluss-)Erben/-in zu machen.
Sie haben Fragen zur Nachlassplanung? Für den Fall, dass Sie die Björn Schulz Stiftung als Erbin/Miterbin begünstigen, übernehmen wir die Abwicklung Ihres gesamten Nachlasses. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: Erben und Vererben
Silke Schander
Leitung Philanthropie und Nachlässe
Tel: 030 39 89 98-22
Mobil: 0162 102 37 35
E-Mail: s.schander@bjoern-schulz-stiftung.de