Den eigenen Nachlass regeln: Was ist bei der Begünstigung einer gemeinnützigen Organisation zu beachten?
Eine gemeinnützige Organisation kann grundsätzlich sowohl als Erbe eingesetzt werden als auch mit einem Vermächtnis bedacht werden. Auf diese Weise können auch mehrere gemeinnützige Organisationen nebeneinander bedacht werden. Die Björn Schulz Stiftung bietet umfassende Unterstützung rund um Testamentsspenden und übernimmt auch als Erbe Verantwortung für Nachlassangelegenheiten. Wichtig ist, dass Sie sich zu Lebzeiten abstimmen. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns auf.
Silke Schander
Leitung Philanthropie und Nachlässe
Tel: 030 39 89 98-22
Mobil: 0162 102 37 35
E-Mail: s.schander@bjoern-schulz-stiftung.de