
Ambulante Familiäre Hilfen im Land Brandenburg
Familien mit einem lebensbedrohlich oder lebensverkürzend erkrankten Kind oder Elternteil können, je nach Bedarf, durch Familienhelfer*innen oder Einzelfallhelfer*innen unterstützt und begleitet werden.
Die Hilfe wird über das jeweils zuständige Jugendamt oder Sozialamt finanziert, die Ziele sowie die Dauer der Hilfe werden mit der Familie, dem/der Familienhelfer*in/Einzelfallhelfer*in und dem Jugendamt/Sozialamt vereinbart.
Wir beraten Sie bei der Suche nach der für Ihre Familie geeigneten Unterstützung, vermitteln eine/n passende/n Familienhelfer*in/Einzelfallhelfer*in, und helfen bei den Verhandlungen mit den Kostenträger.
Gerne können Sie hierzu einen persönlichen Gesprächstermin mit uns vereinbaren.
Kontakt über Daniela Brunschen, Tel: 0152 / 228 930 01 oder per E-Mail: d.brunschen@bjoern-schulz-stiftung.de

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