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Ambulante Pflegedienste

Sie wollen sich auf dem Irmengard-Hof erholen und brauchen die Unterstützung eines Pflegediensts? Für Ihre Auszeit kooperiert die Björn Schulz Stiftung mit verschiedenen ambulanten Pflegediensten in der Region.

Diese Pflegedienste bieten betroffenen Familien Betreuung und Pflege ihres Kindes durch Fachpflegekräfte. Der Umfang der Unterstützung kann mit den Pflegediensten individuell besprochen und auf die Bedürfnisse der Familie abgestimmt werden.

AGAPEO
Häusliche Kinderkrankenpflege GmbH
Für Kinder von 0 – 18 Jahre
Standort Traunstein
www.agapeo.de

APD Ambulanter Pflegedienst
Bader & Hoiss GmbH & Co. KG
Intensivpflege für Kinder von 0 – junge Erwachsene
Standort Traunstein
www.bader-hoiss-pflegedienst.de

InCordes
Ambulante Intensivpflege
Für Kinder von 0 - junge Erwachsene
Standort Tacherting
www.incordes.de

Pflegedienst Medial
Außerklinische Intensivpflege von Kindern
Standort Bad Aibling
www.pflegedienst-medial.de

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig beim Pflegedienst anzumelden - mindestens acht Wochen vor Ihrem Aufenthalt.

Folgende Leistungen werden angeboten:

  • Grundpflege nach SGB XI
  • Behandlungspflege nach SGB V wie z.B. Absaugen, Inhalationen, Medikamentengabe, Legen und Versorgen von Magensonden, PEG-Pflege, Sondieren, Tracheostoma-Versorgung, Überwachung der Vitalparameter
  • Beatmungspflege
  • Palliativpflege

Die Abrechnung des Fachpflegepersonals erfolgt grundsätzlich direkt mit der zuständigen Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung. Wichtig ist hierbei, ca. acht Wochen vor Buchung bzw. Antritt des Aufenthalts eine Genehmigung des zuständigen Kostenträgers einzuholen. Sie werden dabei von den Pflegediensten unterstützt.

Soweit Ihr Kind Leistungen nach SGB V (Behandlungspflege) oder Kombileistungen nach SGB V und SGB XI (Grund- u. Behandlungspflege) erhält, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die genehmigten Stunden für häusliche Krankenpflege auch während Ihres Aufenthaltes entsprechend abzurechnen.

Wenn Ihr Kind eine anerkannte Pflegestufe hat, können Sie im Rahmen der Verhinderungspflege, unabhängig von der Höhe der Pflegestufe, 1.612 Euro pro Jahr mit der Krankenkasse abrechnen.

Seit dem 01.01.2015 können Sie zudem 50 Prozent der Leistungen für Kurzzeitpflege (50 Prozent von 1.612 Euro, also 806 Euro) über die Verhinderungspflege abrechnen, wenn dafür keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird.

Insgesamt stehen Ihnen damit aus der Verhinderungspflege 2.418 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diesen Betrag geteilt durch den Stundensatz des Pflegedienstes plus eventueller Fahrtpauschalen ergibt die Anzahl der möglichen Pflegestunden für Ihren Erholungsaufenthalt, die Sie zusätzlich zu den Leistungen aus der Behandlungspflege erhalten.

Die ggf. vorhandenen zusätzlichen Betreuungsleistungen von 104 Euro pro Monat können im laufenden Kalenderjahr angesammelt und ebenfalls für die Betreuung Ihres Kindes z.B. während eines Erholungsaufenthalts verwendet werden. Werden Betreuungsleistungen nicht ganz „verbraucht", kann der Rest in das folgende Kalenderjahr übertragen werden.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich darüber hinaus individuell bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse.

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