Geldauflagen zugunsten der Björn Schulz Stiftung
Nimmt die Björn Schulz Stiftung Geldauflagen an?
Die Björn Schulz Stiftung ist bundesweit in den elektronischen Verzeichnissen der Oberlandesgerichte eingetragen und dazu berechtigt, Geldauflagen von den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie von Finanzämtern zu empfangen.
Mit Ihrer Zuweisung schenken Sie Familien mit schwerstkranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Zeit voller Leben
Jede Zuweisung von Geldauflagen unterstützt unsere spendenfinanzierten Projekte und Therapieangebote. Sie ermöglichen es, unser Engagement für betroffene Familien auch auf Dauer fortsetzen zu können – vom Zeitpunkt der Diagnose, während des meist langen Krankheitsverlaufes bis in die Zeit des Abschiednehmens und der Trauer. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Familienmitglieder und deren professionelle Begleitung, Entlastung und Unterstützung.
Wir garantieren Ihnen eine gewissenhafte Abwicklung
Möchten Sie die Arbeit der Björn Schulz Stiftung durch die Zuweisung einer Geldauflage unterstützen? Wir garantieren Ihnen eine professionelle Bearbeitung, die stetige Überwachung der eingehenden Zahlungen sowie die Meldung von Zahlungsverzug.
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne vorgedruckte Überweisungsträger und Adressaufkleber zu.
Wir bitten Sie, Geldauflagen nur auf das dafür vorgesehene Sonderkonto zu überweisen:
Pax-Bank eG
IBAN: DE12 3706 0193 6007 8780 42
BIC: GENODED1PAX

Ihre Ansprechpartnerin
Silke Fritz
Geldauflagen
Tel: 030 / 398 998 22
Mobil: 0162 / 102 373 5
E-Mail: s.fritz@bjoern-schulz-stiftung.de

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