Patenschaft für die ambulante Musiktherapie
Seit über 25 Jahren begleitet die Björn Schulz Stiftung Familien mit schwerst- und lebensverkürzend erkrankten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Die Unterstützung für die Familien beginnt bereits ab dem Zeitpunkt der Diagnose. Während eines langen Krankheitsverlaufes, mit intensiver Pflege und Betreuung, stehen wir den Familien zur Seite - auch in der Zeit des Abschiednehmens und weit über den Tod des erkrankten Kindes hinaus.
Wir betreuen aktuell etwa 700 Familien in Berlin und Brandenburg. Für alle ist Zeit aufgrund des Schicksals ihres schwer kranken Kindes besonders kostbar.
Als Pate finanzieren Sie eine Therapieeinheit monatlich (60Euro Spende) oder eine Therapieeinheit wöchentlich (240 Euro Spende) und ermöglichen Sie es uns, die mobile Musiktherapie kontinuierlich anzubieten und den Kindern einen Zugang zu diesem wichtigen Behandlungsansatz zu gewährleisten. Jede Therapieeinheit öffnet die Tür zu einer Welt der Musik, in der die Kinder ihre Gefühle ausdrücken, ihre Kreativität entfalten und eine positive Ablenkung von ihren Herausforderungen finden können.
Hinweis zum vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsbestätigung
Einzelne Spenden in Höhe von bis zu 300 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung/ Spendenquittung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist neben der Buchungsbestätigung ihres Kreditinstituts (Kontoauszug) zusätzlich der Freistellungstext der entsprechenden Organisation vorzulegen. Hierfür können Sie den Einzahlungsbeleg des Überweisungsträgers Ihrer Spende verwenden oder den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis downloaden.