Einrichtungen der Björn Schulz Stiftung:Sonnenhof in BerlinIrmengard-Hof am Chiemsee
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Helfen Sie dauerhaft – mit einer Zustiftung an die Björn Schulz Stiftung

Getreu unserem Motto Für eine Zeit voller Leben begleitet die Björn Schulz Stiftung seit 1996 schwerst-
und lebensverkürzend erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und deren Familien. Mit
unserer langjährigen Erfahrung in der Kinderhospizarbeit entstand im Laufe dieser Zeit ein umfassendes Hilfs- und Unterstützungsangebot – stationär, ambulant, in der Nachsorge und Erholung.
Zustiftungen stärken das Fundament unserer Arbeit und helfen dauerhaft.

Stifter:in werden

Während eine „klassische“ Spende zeitnah für den entsprechenden Stiftungszweck verwendet werden muss, unterstützen Sie mit Ihrer Zustiftung langfristig und nachhaltig die Projekte der Björn Schulz Stiftung: das Kinderhospiz Sonnenhof in Berlin, das Nachsorge- und Erholungshaus Irmengard-Hof am Chiemsee, die ambulanten Dienste und eine Vielzahl von Therapieangeboten. Zustiftungen werden dem Stiftungskapital der Björn Schulz Stiftung zugeführt, dessen jährliche Erträge zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben eingesetzt werden. Werden Vermögenswerte an die Björn Schulz Stiftung übertragen, bleiben diese Werte
ungeschmälert bewahrt.

Möglichkeiten der Zustiftung

Ihnen stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Die Zustiftung zu Lebzeiten sowie die Zustiftung per
Testament.
Erstere bietet Ihnen zahlreiche Vorteile: Mit einer Zustiftung schon in jüngeren Jahren schaffen Sie eine wertvolle und dauerhafte Investition in den Stiftungszweck, die Sie ein Leben lang begleiten können. Darüber hinaus bietet Ihnen eine Zustiftung zu Lebzeiten attraktive steuerliche Vorteile.
Oft wird die Zustiftung per Testament auch genutzt, um den eigenen Nachlass zu regeln.

Formen der Zustiftung

Zustiftungen in Form von Barvermögen, Sparguthaben und Wertpapieren werden dafür eingesetzt, Erträge zu erzielen, wobei das gestiftete Kapital erhalten bleibt. Bei einer Immobilie als Zustiftung entscheidet der Stifterwille, wie diese dem Stiftungszweck zugutekommen kann.


Sie sind überzeugt von der Arbeit der Björn Schulz Stiftung und möchten diese langfristig sichern? Sie haben Fragen und wünschen weitere Informationen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre persönliche
Ansprechpartnerin Silke Schander.

Sie möchten uns schon heute einen Geldbetrag stiften?

Das geht einfach und bequem per Banküberweisung ab einem Betrag von 5.000 EUR.

Björn Schulz Stiftung
IBAN: DE78 3706 0193 6007 8781 15
BIC: GENODED1PAX
Verwendungszweck: „Zustiftung“ mit vollständigem Namen und Anschrift

Gerne können Sie unseren Zeichnungsbrief herunterladen und diesen ausgefüllt an uns zurücksenden.
Vielen Dank!

Ihre Ansprechpartnerin

Silke Schander
Zustiftungen
Tel: 030 39 89 98 22
Mobil: 0162 102 37 35
E-Mail: s.schander@bjoern-schulz-stiftung.de

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