Einrichtungen der Björn Schulz Stiftung:Sonnenhof in BerlinIrmengard-Hof am Chiemsee
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Mit einer Zustiftung dauerhaft helfen

Getreu ihrem Motto Für eine Zeit voller Leben begleitet die Björn Schulz Stiftung seit 1996 schwerst- und lebensverkürzend erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie deren Familien. Dank der langjährigen Erfahrung in der Kinderhospizarbeit konnten umfassende Hilfs- und Unterstützungsangebote im stationären und ambulanten Bereich sowie in der Nachsorge und Erholung etabliert werden. "Zustiftungen stärken das Fundament unserer Stiftungsarbeit und können so nachhaltig und langfristig helfen.", erklärt Silke Schander, Ansprechpartnerin für Zustiftungen.

Während eine Spende zeitnah für den Stiftungszweck zu verwenden ist, unterstützen Sie mit Ihrer Zustiftung die Projekte der Björn Schulz Stiftung dauerhaft: das Kinderhospiz Sonnenhof in Berlin, das Nachsorge- und Erholungshaus Irmengard-Hof am Chiemsee sowie die stiftungseigenen ambulanten Dienste. Zustiftungen werden dem Grundstockvermögen der Björn Schulz Stiftung zugeführt, sofern und soweit der Zustifter diese ausdrücklich dem zu erhaltenden Stiftungskapital gewidmet hat.

Möglichkeiten der Zustiftung

Eine Zustiftung kann, abhängig von Ihren persönlichen Wünschen und Lebensumständen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Wenn Sie die Björn Schulz Stiftung sofort unterstützen möchten, so können Sie das jederzeit schon zu Lebzeiten einfach und unkompliziert tun. Mit einer Zustiftung von Todes wegen - in Form eines Vermächtnisses oder der Erbeinsetzung - erhöhen Sie das Stiftungskapital der Björn Schulz Stiftung und unterstützen deren Kinderhospizarbeit weit über das eigene Leben hinaus.

Mit einer Zustiftung können Sie sich gezielt engagieren - ohne selbst den Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu haben.

Formen der Zustiftung

Zustiftungen in Form von Barvermögen, Sparguthaben und Wertpapieren werden dafür eingesetzt, Erträge zu erzielen, wobei das gestiftete Kapital erhalten bleibt. Bei einer Immobilie als Zustiftung entscheidet der Stifterwille, wie diese dem Stiftungszweck zugutekommen kann.

Sie haben Fragen und wünschen weitere Informationen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre persönliche Ansprechpartnerin Silke Schander.

Sie möchten uns schon heute einen Geldbetrag stiften?

Das geht einfach und bequem per Banküberweisung ab einem Betrag von 5.000 EUR.

Björn Schulz Stiftung
IBAN: DE78 3706 0193 6007 8781 15
BIC: GENODED1PAX
Verwendungszweck: „Zustiftung“ mit vollständigem Namen und Anschrift

Gerne können Sie unseren Zeichnungsbrief herunterladen und diesen ausgefüllt an uns zurücksenden.
Vielen Dank!

Ihre Ansprechpartnerin

Silke Schander
Zustiftungen
Tel: 030 39 89 98 22
Mobil: 0162 102 37 35
E-Mail: s.schander@bjoern-schulz-stiftung.de

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