Tag des Testaments: Online-Vortrag zum Thema gemeinnütziges Vererben

01. September 2022


Am 13. September ist der Internationale Tag des Testaments.


Wenn Sie darüber nachdenken, Ihren Nachlass zu regeln und dabei auch die Björn Schulz Stiftung bedenken möchte, laden wir herzlich zum Online-Vortrag des NACHLASS-PORTALS ein. Viele Menschen möchten mit ihrem Nachlass auch etwas Gemeinnütziges unterstützen und stellen sich dabei immer wieder die gleichen Fragen: Wie gehe ich es an? An wen wende ich mich? Wer kümmert sich später darum, dass mein Nachlass so wie ich es mir wünsche, abgewickelt wird?

Am 13. September ist der Tag des Testaments und der erste Online-Vortrag, der nun monatlichen Vorträge des NACHLASS-PORTALS, die zum gemeinnützigen Testieren informieren. Dabei geht es unter anderem um den Unterschied zwischen Vererben und Vermachen, welche Vorteile ein Testament bietet und was dabei zu beachten ist. Die Vorträge erläutern die gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrechte. Sie geben Hinweise zum Vererben von Immobilien und zur Erbschaftsteuer sowie zu Aufbau, Form und Aufbewahrung eines Testaments und der Abwicklung durch gemeinnützige Organisationen.

Referentin ist eine Fachanwältin für Erbrecht. Die Teilnahme an den Online-Vorträgen ist kostenfrei und unverbindlich. Die Vorträge starten jeweils um 17 Uhr, sind interaktiv gestaltet und dauern mit Zwischenfragen ca. 45 Minuten. Informationen zu den Online-Vorträgen, Terminen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.nachlass-portal.de/anmeldeformular/

Die Björn Schulz Stiftung ist Teilnehmer des NACHLASS-PORTALS, eines Zusammenschlusses serviceorientierter gemeinnütziger Organisationen. Wenn Sie die Björn Schulz Stiftung in Ihrem Testament begünstigen möchten, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf – unverbindlich und vertraulich.

Ihre Ansprechpartnerin bei der Björn Schulz Stiftung:
Silke Schander
Erben & Vererben
Nachlassangelegenheiten 
Telefon: 0162 1023 735
E-Mail: s.schander@bjoern-schulz-stiftung.de

Wer mit seinem Testament auch einen gemeinnützigen Zweck bedenkt, hat nicht nur Dank, sondern auch Unterstützung verdient! Wir bieten allen, die die Björn Schulz Stiftung in ihrem Testament mitbedenken möchten, eine kostenlose juristische Erstberatung an.

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