
Weitergeben schenkt Lebenssinn
Viele Menschen fragen sich: Was bleibt von mir und meinem Lebenswerk, wenn ich einmal nicht mehr bin?
Sich über den eigenen Nachlass und ein Testament Gedanken zu machen, bedeutet vor allem, darüber nachzudenken, welche Menschen, Weggefährten und Werte einem besonders am Herzen liegen und wie man diese über das eigene Leben hinaus unterstützen möchte. Den eigenen Nachlass zu Lebzeiten nach den eigenen Wünschen geregelt zu wissen, gibt Sicherheit und bietet zugleich die Möglichkeit, verantwortungsvoll und nachhaltig zu helfen.
Mit unserem Testamentsplaner möchten wir Sie bei Ihrem ersten eigenen Testamentsentwurf und/oder in Vorbereitung auf eine anwaltliche Beratung unterstützen. Für den Fall, dass Sie die Björn Schulz Stiftung als Erbin/Miterbin begünstigen, übernehmen wir selbstverständlich auch die Abwicklung Ihres Nachlasses. Dank der langjährigen Erfahrung und Kompetenz auf diesem Gebiet ist uns die Erfüllung des Stifterwillens ein Herzensanliegen.
Hier finden Sie unseren Testamentsplaner.
Mein Testament: Wie gehe ich es an? Wie bringe ich es zu Papier?
Das Wissen, den eigenen Nachlass zuverlässig nach den eigenen Wünschen geregelt zu haben, fühlt sich gut an.
Die Björn Schulz Stiftung ist Teilnehmerin des NACHLASS-PORTALS, eines Zusammenschlusses serviceorientierter gemeinnütziger Organisationen. Zu den regelmäßigen Themen und Fragen im Zusammenhang mit einem Testament, in dem eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen bedacht werden, bietet Ihnen das NACHLASS-PORTAL monatlich interaktive, kostenfreie 45-minütige Online-Vorträge von Fachanwält:innen und Notar:innen an. Mehr Informationen zum NACHLASSPORTAL und zur Anmeldung finden Sie auf dieser Seite.
Geben mit Vertrauen. Wirksam helfen.
Gutes zu tun und Bleibendes zu schaffen, ist für viele Testierende die Motivation, ihren Nachlass ganz oder in Teilen gemeinnützig zu vererben. Es ist uns ein Herzensanliegen, Stifter:innen auf die gemeinnützige Arbeit unserer Stiftung aufmerksam zu machen und ihnen Möglichkeiten zu eröffnen, unsere wirkungsorientierte Kinderhospizarbeit zum Wohle schwerstkranker Kinder langfristig zu unterstützen.
In Deutschland leben 50.000 Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen. An dieser Stelle setzt die Arbeit der Björn Schulz Stiftung an und steht betroffenen Familien mit ihrer stationären und ambulanten Hospizarbeit umfassend zur Seite. Testamentarische Verfügungen zugunsten der Björn Schulz Stiftung tragen inzwischen maßgeblich dazu bei, unseren Stiftungsauftrag zu erfüllen. Vermächtnisse zugunsten der Björn Schulz Stiftung oder deren Erbeinsetzung kommen dem Stiftungszweck direkt zugute, denn als gemeinnützige Einrichtung sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Abwicklung von Nachlässen, garantieren wir die kompetente und umsichtige Erfüllung des Stifterwillens.
Wenn auch Sie die Björn Schulz Stiftung testamentarisch bedenken möchten, bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Mitgliedschaft im NACHLASS-PORTAL die Möglichkeit einer kostenfreien juristischen Erstberatung an. Lassen Sie uns in einem persönlichen Gespräch gemeinsam herausfinden, welche Möglichkeiten der Unterstützung Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen und nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.
Für weitere Informationen übersenden wir Ihnen auch gern unsere Testamentsbroschüre.
Unser Vermögen in guten Händen

Sylvia und Holger Grundies haben die Björn Schulz Stiftung in ihrem Testament als Erbin eingesetzt.
"Wir sind vor Jahren durch einen Bericht in der Abendschau des RBB auf die Björn Schulz Stiftung aufmerksam geworden. Seitdem verfolgen wir die Arbeit mit großem Interesse. Die Stiftung kümmert sich professionell und kompetent um unheilbar kranke Kinder und deren Familien. Bei einem Besuch im Kinderhospiz Sonnenhof haben wir mehr über die vielfältigen Aufgaben im stationären Bereich und in den Ambulanten Diensten, die die Familien direkt zu Hause unterstützen und entlasten, erfahren. Wir hatten Gelegenheit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sprechen, und es hat uns sehr beeindruckt, wie liebevoll die betroffenen Kinder ganzheitlich betreut werden. Mit einem umfassenden Netz an Angeboten werden die Familien in schwierigen Lebenssituationen aufgefangen, individuell begleitet und unterstützt.
Wir haben selbst unseren einzigen Sohn verloren und wissen, wie wichtig diese Hilfe insbesondere auch für die Familienmitglieder ist. Unser gemeinsamer Wunsch ist, dass das, was wir im Leben erarbeitet haben, nachhaltig für einen guten Zweck und zum Wohle Not leidender Menschen eingesetzt wird. Deshalb haben wir die Björn Schulz Stiftung in unserem notariellen Testament als Erbin eingesetzt. Es war uns wichtig, diese Entscheidung rechtzeitig zu treffen und unseren Nachlass zu regeln. Denn ohne Testament und Erbeinsetzung erbt der Staat.
Wir wissen: unser Vermögen ist in guten Händen."
Ihre Ansprechpartnerin
Silke Schander
Erben & Vererben, Nachlassangelegenheiten
Tel: 030 39 89 98-22
Mobil: 0162 102 37 35
E-Mail: s.schander@bjoern-schulz-stiftung.de
