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Weitergeben schenkt Lebenssinn

Viele Menschen fragen sich: Was bleibt von mir und meinem Lebenswerk, wenn ich einmal nicht mehr bin? Sich über den eigenen Nachlass und ein Testament Gedanken zu machen, bedeutet vor allem, darüber nachzudenken, welche Menschen, Weggefährten und Werte einem besonders am Herzen liegen und wie man diese über das eigene Leben hinaus unterstützen möchte. Den eigenen Nachlass zu Lebzeiten nach den eigenen Wünschen zu regeln, gibt Sicherheit und ermöglicht zudem, verantwortungsvoll und nachhaltig zu helfen.

Mein Testament: Wie gehe ich es an? Wie bringe ich es zu Papier?
Die Gewissheit, über das eigene Leben hinaus alles nach den eigenen Wünschen geregelt zu haben, fühlt sich gut an. Wenn auch Sie darüber nachdenken, Werte sinnstiftend weiterzugeben, freuen wir uns, Sie im Rahmen des NACHLASS-PORTALS über Fragen und Inhalte der Nachlassregelung, der Testamentsgestaltung und der Nachlassabwicklung zu informieren. Dazu stehen Ihnen kostenfreie themenbezogene 45-minütige Online-Vorträge zur Verfügung, für die Sie sich hier gerne anmelden können.

Geben mit Vertrauen. Wirksam helfen.

Seit mehr als 25 Jahren machen wir die Welt zu einem besseren Ort für Familien mit schwerst- und lebensverkürzend erkrankten Kindern.

Gutes zu tun und Bleibendes zu schaffen, bewegt jene Menschen, die die Björn Schulz Stiftung in ihrem Testament bedenken. Ein Vermächtnis zugunsten der Björn Schulz Stiftung oder deren Erbeinsetzung kommen dem Stiftungszweck direkt zugute, denn als gemeinnützige Organisation sind wir von der  Erbschaftssteuer befreit.

Den Stifterinnen und Stiftern, die die Björn Schulz Stiftung testamentarisch bedenken, gebührt unser Dank und unsere Unterstützung insbesondere bei der Nachlassregelung, der Testamentserstellung und der Nachlassabwicklung. Im Fall der Erbeinsetzung tritt die Björn Schulz Stiftung in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein und übernimmt die Abwicklung des gesamten Nachlasses, ähnlich einem Testamentsvollstrecker. "Dank unserer langjährigen Erfahrung ist uns die Erfüllung des Stifterwillens ein besonderes Anliegen. Wir geben Ihnen die Sicherheit und das gute Gefühl, alles geregelt zu haben.", betont Silke Schander, Ihre persönliche Ansprechpartnerin.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns in einem persönlichen Gespräch gemeinsam herausfinden, welche Möglichkeiten der Unterstützung Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen.

Mit dem Erbe Gutes tun


Sylvia und Holger Grundies haben die Björn Schulz Stiftung in ihrem Testament als Erbin eingesetzt.

"Wir sind vor Jahren durch einen Bericht in der Abendschau des RBB auf die Björn Schulz Stiftung aufmerksam geworden. Seitdem verfolgen wir die Arbeit mit großem Interesse. Die Stiftung kümmert sich professionell und kompetent um unheilbar kranke Kinder und deren Familien. Bei einem Besuch im Kinderhospiz Sonnenhof haben wir mehr über die vielfältigen Aufgaben im stationären Bereich und in den Ambulanten Diensten, die die Familien direkt zu Hause unterstützen und entlasten, erfahren. Wir hatten Gelegenheit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sprechen, und es hat uns sehr beeindruckt, wie liebevoll die betroffenen Kinder ganzheitlich betreut werden. Mit einem umfassenden Netz an Angeboten werden die Familien in schwierigen Lebenssituationen aufgefangen, individuell begleitet und unterstützt.

Wir haben selbst unseren einzigen Sohn verloren und wissen, wie wichtig diese Hilfe insbesondere auch für die Familienmitglieder ist. Unser gemeinsamer Wunsch ist, dass das, was wir im Leben erarbeitet haben, nachhaltig für einen guten Zweck und zum Wohle Not leidender Menschen eingesetzt wird. Deshalb haben wir die Björn Schulz Stiftung in unserem notariellen Testament als Erbin eingesetzt. Es war uns wichtig, diese Entscheidung rechtzeitig zu treffen und unseren Nachlass zu regeln. Es tut gut, zu wissen: unser Erbe ist in guten Händen."

Ihre Ansprechpartnerin

Silke Schander
Leitung Philanthropie und Nachlässe
Tel: 030 39 89 98-22
Mobil: 0162 102 37 35
E-Mail: s.schander@bjoern-schulz-stiftung.de

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