Einrichtungen der Björn Schulz Stiftung:Sonnenhof in BerlinIrmengard-Hof am Chiemsee
background

Geldauflagen zugunsten der Björn Schulz Stiftung

Nimmt die Björn Schulz Stiftung Geldauflagen an?

Die Björn Schulz Stiftung ist bundesweit in den elektronischen Verzeichnissen der Oberlandesgerichte eingetragen und dazu berechtigt, Geldauflagen von den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie von Finanzämtern zu empfangen.

Mit Ihrer Zuweisung schenken Sie Familien mit schwerstkranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Zeit voller Leben

Jede Zuweisung von Geldauflagen unterstützt unsere spendenfinanzierten Projekte und Therapieangebote. Sie ermöglichen es, unser Engagement für betroffene Familien auch auf Dauer fortsetzen zu können – vom Zeitpunkt der Diagnose, während des meist langen Krankheitsverlaufes bis in die Zeit des Abschiednehmens und der Trauer. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Familienmitglieder und deren professionelle Begleitung, Entlastung und Unterstützung.

Wir garantieren Ihnen eine gewissenhafte Abwicklung

Möchten Sie die Arbeit der Björn Schulz Stiftung durch die Zuweisung einer Geldauflage unterstützen? Wir garantieren Ihnen eine professionelle Bearbeitung, die stetige Überwachung der eingehenden Zahlungen sowie die Meldung von Zahlungsverzug
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne vorgedruckte Überweisungsträger und Adressaufkleber zu.
Wir bitten Sie, Geldauflagen nur auf das dafür vorgesehene Sonderkonto zu überweisen:
Pax-Bank eG
IBAN: DE12 3706 0193 6007 8780 42
(KEIN Spendenkonto!)
BIC: GENODED1PAX

Ihre Ansprechpartnerin

Silke Schander
Geldauflagen
Tel: 030 39 89 98-22
Mobil: 0162 102 37 35
E-Mail: s.schander@bjoern-schulz-stiftung.de

background

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an:

Sie können den Newsletter jederzeit abbestellen. Wir respektieren den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Näheres dazu erfahren Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz.

© Björn Schulz Stiftung