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Geldauflagen zugunsten der Björn Schulz Stiftung

Die Björn Schulz Stiftung ist bundesweit in den elektronischen Verzeichnissen der Oberlandesgerichte eingetragen und dazu berechtigt, zugewiesene Geldauflagen von den Strafverfolgungsbehörden zu empfangen.

Mit Ihrer Zuweisung schenken Sie Familien mit schwerstkranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Zeit voller Leben.

Jede Zuweisung einer Geldauflage unterstützt unsere spendenfinanzierten Projekte und Therapieangebote. Zuweisungen aus Geldauflagen ermöglichen unsere ganzheitliche Hospizarbeit für betroffene Familien - ab Diagnosestellung, während des meist langen Krankheitsverlaufes bis in die Zeit des Abschiednehmens und der Trauer. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Familienmitglieder und deren professionelle Begleitung, Entlastung und Unterstützung.

Wir garantieren Ihnen eine gewissenhafte Abwicklung

Möchten Sie die Arbeit der Björn Schulz Stiftung durch die Zuweisung einer Geldauflage unterstützen? Wir garantieren Ihnen eine professionelle Bearbeitung, die stetige Überwachung der eingehenden Zahlungen sowie die Meldung von Zahlungsverzug.

Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gern vorgedruckte Überweisungsträger und Adressaufkleber!

Wir bitten Sie, für Ihre Geldauflage ausschließlich folgendes Sonderkonto zu verwenden, unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens und des zuständigen Gerichts. Vielen Dank!


Pax-Bank eG
IBAN: DE12 3706 0193 6007 8780 42
(KEIN Spendenkonto!)
BIC: GENODED1PAX

Ihre Ansprechpartnerin

Silke Schander
Geldauflagen
Tel: 030 39 89 98-22
Mobil: 0162 102 37 35
E-Mail: s.schander@bjoern-schulz-stiftung.de

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