
Ambulante Familiäre Hilfen
Das Angebot der Ambulanten Hilfen umfasst:
- Eingliederungshilfen nach SGB IX: Einzelfallhilfe (EFH) und Betreutes Einzelwohnen (BEW)
- Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII: Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) / Erziehungsbeistand
Die Fachkräfte der Ambulanten Familiären Hilfen begleiten Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene mit:
- Schweren geistigen und motorischen Einschränkungen
- Krebserkrankungen
- Herzerkrankungen
- Stoffwechselerkrankungen
- Chronische Atemwegserkrankungen
- Gendefekten
- Sonstige chronische oder schwere Erkrankungen
Gemeinsam mit der Familie und den Jugendämtern (EFH / SPFH) bzw. den Sozialämtern (BEW) in den jeweiligen Bezirken werden konkrete Ziele für die entsprechende Hilfe entwickelt, um die Familie in ihrer schwierigen Situation so gut wie möglich zu unterstützen.
Einzelfallhilfe stärkt und fördert Kinder und Jugendliche in ihren individuellen Fähigkeiten und ermöglicht ihnen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. In diesem Rahmen erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit allen am Hilfeprozess Beteiligten, u.a. mit Ärzten*innen, Therapeuten*innen, etc., sowie mit unterschiedlichen Institutionen, z.B. Kita, SPZ, Schulen.
Ziel der Hilfe ist, den Kindern und Jugendlichen eine möglichst stabile und hohe Lebensqualität und Lebensfreude zu gewährleisten.
Betreutes Einzelwohnen kann ab dem 18. Lebensjahr vom Sozialamt befürwortet werden und soll den jungen Erwachsenen, abgestimmt auf den individuellen Hilfebedarf, ein weitestgehend selbständiges Leben ermöglichen. Durch sozialpädagogische Beratung und Assistenz wird eine umfassende Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben in der Gesellschaft sichergestellt.
Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe zur Selbsthilfe. Familien mit einem schwer kranken Kind oder Familien, die von dem Verlust eines Familienmitgliedes betroffen oder bedroht sind, werden in dieser Phase begleitet und unterstützt. Ziele der Familienhilfe können u.a. sein: Entlastung und Stärkung des Familiensystems, Unterstützung bei der Strukturierung / Neustrukturierung des Alltags, Entwicklung von Handlungskompetenzen in emotionalen, sozialen und ökonomischen Krisen, usw.
Erziehungsbeistand erhalten Geschwisterkinder in einer Familie mit einem schwer erkrankten Kind / Jugendlichem oder das betroffene Kind / der betroffene Jugendliche selbst. Ziele dieser Hilfe sind u.a. Entwicklung und Stärkung des Selbstbewusstseins / Selbstwertgefühls, Stärken der emotionalen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten, Förderung der Selbstständigkeit, usw.
Ihre Ansprechpartnerin
Silke Richter
Tel: 030 / 398 998 32
E-Mail: s.richter@bjoern-schulz-stiftung.de


Helfen auch Sie!
Unterstützen Sie die Arbeit unserer ambulanten Dienste mit einer Spende. So können Sie beispielsweise die Kunst- und Musiktherapie für Eltern, erkrankte Kinder oder ihre Geschwister ermöglichen. Aber auch die Geschwister- und Trauerangebote sind spendenfinanzierte Angebote der Björn Schulz Stiftung.
Jetzt spenden!
Melden Sie sich zu unserem Newsletter an:
Sie können den Newsletter jederzeit abbestellen. Wir respektieren den Schutz Ihrer persönlichen Daten. Näheres dazu erfahren Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz.