Helfen Sie lebensverkürzend erkrankten Kindern mit Ihrer Spende
Seit 30 Jahren begleitet die Björn Schulz Stiftung Familien mit schwerst- und lebensverkürzend erkrankten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Die Unterstützung für die Familien beginnt bereits ab dem Zeitpunkt der Diagnose. Während eines langen Krankheitsverlaufes, mit intensiver Pflege und Betreuung, stehen wir den Familien zur Seite - auch in der Zeit des Abschiednehmens und weit über den Tod des erkrankten Kindes hinaus.
Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende, eine Zeit voller Leben zu ermöglichen.
Hinweis zum vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsbestätigung
Einzelne Spenden in Höhe von bis zu 300 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung/ Spendenquittung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist neben der Buchungsbestätigung ihres Kreditinstituts (Kontoauszug) zusätzlich der Freistellungstext der entsprechenden Organisation vorzulegen. Hierfür können Sie den Einzahlungsbeleg des Überweisungsträgers Ihrer Spende verwenden oder den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis downloaden.
Ihre Ansprechpartner:innen
Unseren Spenderservice erreichen Sie
montags bis freitags, von 9 Uhr bis 15 Uhr.
Stina Strömberg & Gwenda Vollstädt
Spenderservice
Tel: 030 39 89 98-38
Fax: 030 39 89 98-99
E-Mail: spenderservice@bjoern-schulz-stiftung.de

