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Helfen Sie lebensverkürzend erkrankten Kindern mit Ihrer Spende


Seit 1996 begleitet die Björn Schulz Stiftung Familien mit schwerst- und lebensverkürzend erkrankten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Die Unterstützung für die Familien beginnt bereits ab dem Zeitpunkt der Diagnose. Während eines langen Krankheitsverlaufes, mit intensiver Pflege und Betreuung, stehen wir den Familien zur Seite - auch in der Zeit des Abschiednehmens und weit über den Tod des erkrankten Kindes hinaus.

Weihnachten ist die Zeit der Besinnlichkeit - auch für die über 800 von uns betreuten Familien in Berlin und Brandenburg, deren Zeit besonders kostbar ist. Ihr Wunsch ist es, Weihnachten nochmal gemeinsam als Familie feiern und Erinnerungen schaffen zu können.

Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende, dieses Weihnachtsfest für unsere Familien mit so vielen schönen Momenten wie möglich zu füllen.

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Hinweis zum vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsbestätigung

Einzelne Spenden in Höhe von bis zu 300 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung/ Spendenquittung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist neben der Buchungsbestätigung ihres Kreditinstituts (Kontoauszug) zusätzlich der Freistellungstext der entsprechenden Organisation vorzulegen. Hierfür können Sie den Einzahlungsbeleg des Überweisungsträgers Ihrer Spende verwenden oder den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis downloaden.

Ihre Ansprechpartner:innen

Unseren Spenderservice erreichen Sie 
montags bis freitags, von 9 Uhr bis 15 Uhr.

Stina Strömberg & Gwenda Vollstädt
Spenderservice
Tel: 030 39 89 98-38
Fax: 030 39 89 98-99
E-Mail: spenderservice@bjoern-schulz-stiftung.de